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01. März 2017

Unternehmen können vom Pendlerfonds profitieren

Mit dem wirtschaftsfreundlichen Mobilitätsmanagement zeigt die Handelskammer beider Basel Unternehmen Wege auf, wie sie nachhaltige Mobilitätsformen umsetzen können. Der Pendlerfonds Basel-Stadt bietet Firmen die Möglichkeit, vom Kanton Beiträge an infrastrukturelle Massnahmen zu erhalten.

 

 

MobilitätsmanagementWer in Basel eine Besucherparkkarte kauft, bezahlt für den halben Tag sechs Franken, für den ganzen Tag zehn Franken Parkgebühren. Der Erlös dieser Parkkarten fliesst in den Pendlerfonds Basel-Stadt. Der Pendlerfonds fördert mit diesen Mitteln Projekte zugunsten eines umweltverträglichen Pendlerverkehrs. Es können damit Beiträge an Infrastruktur- wie auch Betriebskosten geleistet werden, letztere als Anschubfinanzierung.

 

Beiträge beantragen können explizit auch Unternehmen aus der trinationalen Agglomeration, die belegen, dass ihr Projekt dazu beiträgt, dass Arbeits- oder Dienstfahrten innerhalb des Kantonsgebiets weniger als bisher motorisiert erfolgen. Förderfähige Projekte von Unternehmen sind zum Beispiel Veloabstellanlagen auf Firmengeländen, die Anschaffung einer Dienst- oder Cargoveloflotte, der Bau von neuen Fussgänger- und Velo-Eingängen in Firmenareale, um Umwege zu beheben oder Ladestationen für E-Bikes, wenn sie helfen motorisierte Wege einzusparen.

 

Ziel der Handelskammer ist es, mit einem wirtschaftsfreundlichen Mobilitätsmanagement die Erreichbarkeit der Unternehmen in der Region kurz- und mittelfristig sicherzustellen. Denn bis im Strassen- und Schienenverkehr kapazitätssteigernde Massnahmen wie der Rheintunnel oder die Durchmesserlinie Herzstück umgesetzt sind, die das Hochleistungsstrassennetz entlasten, dauert es noch viele Jahre.

 

Pendlerfonds Basel-Stadt

Damit ein Projekt von den Fördermitteln profitieren kann, gelten folgende Regeln:

  • Das Projekt liegt, zumindest in Teilen, im Perimeter der trinationalen Agglomeration Basel
  • Das Projekt muss im Kanton Basel-Stadt einen Nutzen generieren: Reduktion von motorisiertem Verkehr und/oder Parkiervorgängen auf Allmend
  • Die Förderhöhe beträgt maximal 50 Prozent der Gesamtkosten sowie maximal zwei Millionen Franken pro Projekt
  • Betriebskosten für in der Verordnung definierte Projekte können während höchstens drei Jahren als Anschubfinanzierung gefördert werden
  • Die Gesuchstellung kann halbjährlich jeweils zum 31. März und zum 30. September erfolgen

Bereits realisierte Projekte sowie allgemeine Verkehrsstudien, Unterhalt und Sanierung sind von der Beitragsvergabe ausgeschlossen.

 

Mehr Informationen finden Gesuchsteller unter www.pendlerfonds.ch

Bei Fragen berät die Geschäftsstelle des Pendlerfonds gerne: 061/267 92 07

 

 

 

Florian Landolt
Wissenschaftlicher Mitarbeiter Standortpolitik

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